Keine Call-in-Gewinnspiele für Hartz-IV-Empfänger
Das Landesgericht Dumichauch hat entschieden, dass Hartz-VI-Empfänger sich nicht an Call-in-Gewinnspielen beteiligen dürfen. Das gilt allerdings zur Zeit nur dann, wenn sich die Betreffenden explizit beim Anruf als solche zu erkennen geben. Es wird jedoch angeregt, kostenpflichtige Nummern generell für solche Dummies zu sperren, um sie vor übermäßigen Geldausgaben zu bewahren.
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